Allgemeine Liefer-
und Zahlungsbedingungen

Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ohne weiteren Hinweis bei jedem von uns getätigten Geschäftsabschluss. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen wurden. Eine Abweichung gilt ausschließlich für den jeweiligen Einzelfall und berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

1. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten, sofern ein von uns schriftlich unterbreitetes Angebot keine ausdrückliche Festofferte darstellt.

2. Zahlung

Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug und ausschließlich direkt an uns zu leisten.

Die Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich und nur aufgrund besonderer Vereinbarungen vor. Etwaige Diskont-, Wechselsteuer- oder Verzugszinsen sind sofort zu zahlen.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind bankübliche Verzugszinsen ab Rechnungsdatum an uns zu entrichten. Alle mit dem Einzug unserer Forderungen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Für alle Abschlüsse wird die Zahlungsfähigkeit des Käufers als wesentliche Voraussetzung angenommen. Wird nach Vertragsabschluss bekannt, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wird diese verweigert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bamberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der für den Verkäufer zuständigen Gerichte. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Lieferung und Gefahrübergang

Alle Lieferungen erfolgen ab Lager oder Verkaufsfahrzeug. Versand, Zustellung und etwaige Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Ereignisse höherer Gewalt, die eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen oder verzögern, entbinden uns von der Lieferpflicht bzw. berechtigen uns, den Liefertermin angemessen zu verschieben.

Bezieht sich der Kauf auf Waren, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht auf Lager sind, entfällt unsere Lieferpflicht, wenn wir unsererseits nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig beliefert werden.

Liefertermine für SB-gerecht verpackte Ware gelten nur unter dem Vorbehalt störungsfrei laufender Maschinen als vereinbart.

5. Mängelrügen

Mängelrügen jeglicher Art sind unmittelbar bei Empfang der Ware geltend zu machen. Dies gilt ebenso für Fehlmengen und Bruch. Hat der Käufer oder sein Beauftragter die Ware nach Besichtigung übernommen, ist jede spätere Rüge ausgeschlossen. Qualitäts- oder Quantitätsmängel berechtigen den Käufer nicht zur Zurückweisung der Lieferung, zur Wandlung oder zu Schadenersatzansprüchen, sondern ausschließlich zu einer angemessenen Minderung des Kaufpreises. Ansprüche aus entgangenem Gewinn oder mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Abgangsgewicht; handelsüblicher Reiseschwund geht zu Lasten des Käufers.

6. SB-Verpackungen

Der Käufer von SB-gerecht verpackter Ware ist verpflichtet, bei Abnahme Verpackung und Auszeichnung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Richtigkeit der ausgezeichneten Ladenverkaufspreise zu überprüfen. Bei berechtigter Beanstandung besteht lediglich Anspruch auf Neuauszeichnung; eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Forderungen aus einer Weiterveräußerung gelten als an uns abgetreten. Der Käufer ist in diesem Zeitraum nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einnahmen aus dem Weiterverkauf sind gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen. Der Käufer hat uns umgehend über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Forderungen zu informieren.

8. Zentralregulierung

Leistet der Käufer im Rahmen einer Zentralregulierung oder eines ähnlichen Rechtsverhältnisses Zahlungen an Dritte, gilt die Kaufpreisschuld erst dann als beglichen, wenn der geschuldete Betrag auf einem unserer Konten gutgeschrieben wurde.

9. Leihverpackungen

Leihverpackungen werden ausschließlich leihweise für den Transport der gekauften Ware überlassen. Für nicht zurückgegebene Verpackungen ist der Neuwert gleichartiger Verpackungen zu ersetzen.

10. Anerkennung der Bedingungen

Der Käufer erkennt die Verbindlichkeit dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen mit Entgegennahme der Rechnung ausdrücklich an. Alle anderen Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

11. Salvatorische Klausel

Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.

12. Datenschutz

Sie stimmen zu, dass Ihre Angaben zum Zwecke der Abwicklung unserer Geschäftsbeziehung verwendet und gespeichert werden. Die Daten werden weder für andere Zwecke genutzt noch Dritten zu anderen Zwecken zugänglich gemacht. Die Daten sind bei uns vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Wenn Sie keine Preislisten, Newsletter oder Einladungen mehr erhalten möchten, informieren Sie uns bitte schriftlich per Post, Fax oder E-Mail.

Denscheilmann + Wellein GmbH

Kirschäckerstraße 26

96052 Bamberg

Stand: November 2025